Auf der Suche nach mehr Nachhaltigkeit

Bild von Gerd Altmann auf pixabay

Unsere Position zur aktuellen EU Regulierung

Wieder einmal muss es jetzt ganz plötzlich gehen: Auch wenn die Gesetzgebung selbst noch nicht weiß, wie Nachhaltigkeit genau definiert sein soll – Produktanbieter und auch Berater mussten sich bereits bis März diesen Jahres positionieren, wie sie in Zukunft mit dem Thema umgehen wollen.
Schon lange haben wir – wie viele andere Branchenpioniere auch – gefordert, dass Nachhaltigkeit zu einem festen Bestandteil jeder Geldanlageberatung werden. So ist es für uns selbstverständlich, dass wir auch in dieser neuen Welt unseren Prinzipien treu bleiben wollen und Nachhaltigkeit, Risiko, Rendite und Anlagehorizont im Rahmen eines guten Anlagekonzepts gleichermaßen maßgeschneidert aufeinander abstimmen. Doch zunächst erzeugt es auch bei uns ein gewisses Unwohlsein, wenn idealistische Ziele in ein juristirables Formelwerk transformiert werden müssen. Nach der neuen EU-Offenlegungsverordnung bedeutet dies für uns, dass wir unsere Produktlösungen bzw. unsere Beratungsstrategie gem. § 8 EU Offenlegungsverordnung anbieten. Damit verpflichten wir uns zu einem festen Prozess zur Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsrisiken. Dies sind Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, deren Eintreten tatsächlich oder potenziell negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie auf die Reputation eines Unternehmens haben können.

Dies vorausgeschickt, beschreiben wir nachstehend unseren aktuellen Stand in diesem Transformationsprozess. Die Berücksichtigung von gesellschaftlichen Aspekten bei der Geldanlage kann bekanntermaßen auf vielfältige Weise erfolgen. Dabei ist es unser Ziel, ein möglichst breites Spektrum an Wertvorstellungen und Anlagestrategien abzudecken. Auch wenn wir in Bezug auf Nachhaltigkeit gern noch individueller vorgehen würden: Die Komplexität einer guten Anlagestrategie im Spannungsfeld von Risiko, Rendite, Anlagehorizont und Nachhaltigkeit ist auch so schon ausgesprochen hoch.

Hinzu kommt, dass die Datenvielfalt zur Beurteilung der Nachhaltigkeitsrisiken in den letzten Jahren deutlich gestiegen ist. In den Anfangsjahren der Branche standen vor allem die ESG Risiken des Geschäftsmodells der Unternehmen im Vordergrund. Es ging darum, „schmutzige“ Branchen und Unternehmen zu meiden. Doch zunehmend muss auch die Art und Weise der Unternehmensführung – unabhängig vom Geschäftsmodell – mit in die Beurteilung einfließen. Unter diesen Aspekten muss man zunehmend abwägen, ob Facebook, Amazon oder Tesla durch kontroverse Geschäftspraktiken nicht genauso viele Risiken für unsere Gesellschaft bergen, wie der „schmutzigste“ Rüstungskonzern.

Die nachstehende Graphik zeigt diese Vielfalt der Risiken auf und bildet damit die beiden Nachhaltigkeitsansätze der EU Offenlegungsverordnung ab. Dabei unterscheidet man zwischen einer Risikoorientierten Analyse (§8 Offenlegungsverordnung) und einer Wirkungsorientierten Analyse (§9). Die nachstehende Graphik verdeutlicht die verschiedenen Blinkwinkel:

In der aktuellen Vorgehensweise wird von uns in die Anlagen bevorzugt investiert, die zumindest ein Nachhaltigkeitskriterium erfüllen und (in einer nachträglichen quartalsweise Überprüfung) zugleich den folgenden Ausschlußmindestkriterien entsprechen:
Ausschluss von Rüstungsunternehmen, Ausschluss von Atomenergieunternehmen, Ausschluss von Unternehmen,
die auf der gemeinsam von Mountain View Data GmbH und dem GOOD GROWTH INSTITUT gewarteten „Schwarzen Liste“ geführt werden (umfasst aktuell ~ 450 börsennotierte Unternehmen). Ausschlussgründe: Kohleenergie, Menschenrechtsverletzungen, Arbeitsrechtsverletzungen, Umweltschäden, Missbrauch der Marktstellung, Korruption, Treibhausgasemissionen zu hoch, Verstöße ethischer Normen. Details zu dieser Strategie, die durch den Dienstleister Mountain View Data GmbH dargestellt wird, finden Sie hier.

Ansatz-Mountain-View-2021

Wie oben bereits angedeutet, ermöglicht uns dieser Ansatz mit konkreten Auschlußkriterien es uns nicht, die Vielfalt möglicher Nachhaltigkeitsrisiken vollständig zu überwachen. Mit zunehmender Vielfalt der Kriterien stellt sich dann allerdings auch zugleich die Frage der Gewichtung der verschiedenen positiven wie auch negativen Aspekte rund um ein Unternehmen. Von daher arbeiten wir gerade an einer Verbesserung unseres Ansatzes, der ein breiteres Spektrum an Kriterien erfasst. Dabei müssen wir zugleich eine Einschätzung erhalten, ob dieses Regelwerk dann immer noch ein ausreichend breites Anlageuniversum ermöglicht, um Risiko- und Renditeziele gleichermaßen im Blick zu halten.

Mit dem erfolgreichen Abschluß dieser Arbeit werden wir dann auch wieder ausführlicher über unser sonstiges Engagement berichten, wie der Stimmrechtsnutzung, den Unternehmensdialogen um auf
mehr Nachhaltigkeit bei Unternehmen direkten Einfluss zu nehmen und unseren Spendenaktivitäten. Gern halten wir Sie dann weiter auf diesem Wege auf dem Laufenden.

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Stand 22.01.2024

Herausgeber:
GOOD GROWTH INSTITUT für globale Vermögensentwicklung mbH, Schloßstr. 9e, 53757 Sankt Augustin handelnd als vertraglich gebundener Vermittler (§ 3 Abs. 2 WpIG) im Auftrag, im Namen, für Rechnung und unter der Haftung des verantwortlichen Haftungsträgers BN & Partners Capital AG, Steinstraße 33, 50374 Erftstadt. Die BN & Partners Capital AG besitzt für die Erbringung der Anlageberatung gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 4 WpIG und der Anlagevermittlung gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 3 WpIG eine entsprechende Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gemäß § 15 WpIG.

Stand: 09.07.2021

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