Nachhaltigkeit

Aktuellste Studien belegen, dass viele Menschen mehr Geld nachhaltig investieren würden, wenn sie aktiver über die Möglichkeiten aufgeklärt würden. Mit der neuen EU Offenlegungsverordnung macht die Politik der Finanzdienstleistungsindustrie nun konkrete Vorgaben, um nachhaltige Anlagekonzepte vergleichbarer und transparenter vermitteln und einsetzen zu können. Auch wenn wir selbst uns bereits seit über 10 Jahren für die stärkere Verbreiterung der nachhaltigen Geldanlagen einsetzen, stellt uns die neue Regulierung vor große (juristische) Herausforderungen. So wird der Nachhaltigkeitsbegriff in den Dimensionen ESG (Environment, Social, Governance) von der EU in den kommenden Monaten über eine Taxonomie verbindlich geregelt und alle börsennotierten Unternehmen und Wertpapieremittenten müssen in dieser Taxonomie eingeordnet sein, um dann unter Nachhaltigkeitsaspekten investierbar zu sein. Dieser Prozess wird vermutlich mehrere Jahre in Anspruch nehmen, damit dann endlich die gebotene Transparenz und Einheitlichkeit der Begriffswelten etabliert ist. Dieser Prozess wird für die gesamte Branche sehr aufwändig und komplex. Wir freuen uns aber darauf, dass am langen Ende damit die Investoren in der Lage sind, ihre Präferenz für nachhaltige Geldanlage mit einem großen Hebel umsetzen zu können.

Aus diesem Grund können wir hier zunächst nur über unseren Status aufklären und verlinken auf die relevanten Seiten unserer Netzwerkpartner, die uns dabei unterstützen, dass unsere guten Absichten den richtigen formellen Rahmen erhalten.

Das GOOD GROWTH INSTITUT für globale Vermögensentwicklung mbH ist vertraglich gebundener Vermittler der BN & Partners Capital AG gemäß § 3 Abs. 2 WpIG. Die Pflichtangaben gemäß der EU-Offenlegungsverordnung der BN & Partners Capital AG als Wertpapierfirma/Finanzberater finden Sie nachfolgend unter :

Darüber hinaus kooperiert das GOOD GROWTH INSTITUT für globale Vermögensentwicklung mbH im Bereich der Finanzportfolioverwaltung mit der Reuss Private Bank für Wertpapierhandel AG. Die Pflichtangaben gemäß der EU-Offenlegungsverordnung der Reuss Private Bank für Wertpapierhandel AG als Finanzmarktteilnehmer finden Sie nachfolgend unter 

Sehr gern setzen wir uns für die Verbreitung dieser Konzepte ein, die Investoren und Beratern einen einfachen Zugang zu nachhaltigen Geldanlagen ermöglichen. Für die von uns beratenen Fonds gilt weiterhin das Transparenzsiegel des Forum Nachhaltige Geldanage (FNG) sowie das Fondsprofil des FNG wobei diese – seit vielen Jahren existierenden – Systematiken möglicherweise auch noch im Zuge der EU Offenlegungsverordnung überprüft werden müssen.

Europaeischer_Transparenz_Kodex_GGI-2022-final

Unser gesellschaftliches Engagement endet allerdings nicht bei der Konzeption unserer Fonds und der von uns betreuten Vermögensverwaltungsmodelle.  Auch wenn unsere Unternehmensgruppe in der Summe weniger als 30 MitarbeiterInnen beschäftigt, sind wir uns unserer eigenen gesellschaftlichen Verantwortung als Arbeitgeber, Auftraggeber und Geschäftspartner innerhalb unserer Branche absolut bewusst. Bereits seit 2008 setzen wir uns mit Hilfe verschiedener Maßnahmen für eine Verwirklichung humanistischer und ökologischer Ziele ein. Seit 2017 unterstützen wir die Logik der Gemeinwohlökonomie, um unser gesellschaftliches Handeln noch verantwortlicher auszurichten. Mit dem nachstehenden Spendenbericht zeigen wir unser eigenes finanzielles Engagement, um einen Beitrag für eine zukunftsfähige Gesellschaft zu leisten.

Spendenbericht-2022

Mit dem Gemeinwohlbericht machen wir weitere Details zu unserer Unternehmensgruppe und unseren guten Absichten öffentlich, um uns selbst zu einem stetigen Verbesserungsprozess anzuspornen. Den ersten Gemeinwohlbericht aus dem Jahr 2018 finden Sie hier. Im Laufe des ersten Halbjahres 2022 gibt es eine neue und deutlich überarbeitete Fassung:

Gemeinwohlbericht-2017

Wenn Sie als Anleger*in oder als Berater*in Fragen zu der Thematik ESG haben, freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme.