Einstufung als ertragsorientierter Fonds formell bestätigt
Eine Novellierung im Aufsichtsrecht für offene Publikumsfonds macht es erforderlich, dass bereits im Verkaufsprospekt eine Aussage über das Risikoprofil getroffen wird. Die gelebte und kommunizierte Praxis in der Anlagestrategie des BN&P GOOD GROWTH Fonds entspricht dem Risikoprofil „ertragsorientiert“. Mit dieser Klassifizierung liegt der Fonds genau im Mittelfeld von den 5 gesetzlich vorgegebenen Risikoklassen. Damit die Fondsgesellschaft diese Einordnung offiziell im Prospekt bestätigen kann, bedurfte es der Anpassung der sehr offenen Prospektregelungen an die tatsächliche Fondsstrategie. So wurde die Aktienquote nun offiziell auf maximal 60% begrenzt und auch ungenutzte Freiheitsgrade bei der Investition in Derivate reduziert.
Ohne praktische Auswirkung auf die bisherige Vorgehensweise ist auch der neue Passus zu den Minimumgebühren von bis zu 2.500 Euro pro Monat je Fondstranche. Hier gibt es eine schriftliche Zusicherung der Kapitalanlagegesellschaft, dass für den Fonds ungeachtet der Anzahl der Fondstranchen wie bisher insgesamt nur einmal die Minimumgebühr von 2.500 Euro in Rechnung gestellt wird. Ungeachtet der Tatsache, dass der Fonds ohnehin vom Volumen oberhalb der Minimumgebührenregelung arbeitet, stellt die neue Formulierung damit für die Anleger keinen Nachteil dar.